EU-Mediendiensterichtlinie, Medienkompetenz
Medienkompetenz von Jugendlichen und Erwachsenen
Medienkompetenz ist ein wesentlicher Bestandteil von Verbraucherkompetenz. Deshalb ist die Förderung der Medienkompetenz von Kindern, Jugendlichen, aber auch von Erwachsenen ein wichtiges Element in der Verbraucherbildung. Die Vermischung bisher getrennter Kommunikationsbereiche (digitale Medienkonvergenz) hat zu Entwicklungen wie Internet-TV oder Life Streaming geführt. Auf digitale Dienste ist deshalb besonderes Augenmerk zu legen. Die digitalen Medien sind gerade in den jüngeren Zielgruppen die wichtigsten Medien – nicht nur im Sinne ihrer quantitativen Nutzung in dieser Zielgruppe, sondern vor allem auch im Hinblick auf die Bewertung von Inhalten.
Die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien bieten jedermann immer einfacherere Möglichkeiten der Veröffentlichung, Verbreitung und Kommunikation von Informationen. Die Fähigkeit, den tatsächlichen Wert der so verbreiteten Medieninhalte richtig einzuschätzen und eine bewusste Auswahl zu treffen, wird daher immer wichtiger.
Diese „Medienkompetenz“ ist für den mündigen Bürger, insbesondere in seiner Rolle als Verbraucher, unverzichtbar. Die Europäische Kommission hat im Herbst 2006 eine sog. Online-Konsultation zu diesem Thema durchgeführt, an der sich die Verbraucherkommission beteiligte. Weitere Informationen über die öffentliche Konsultation und das Konsultationspapier gibt es auf der Seite der Kommission.
Konsultationsverfahren der EU zu "Förderung von Medienkompetenz"
Die Verbraucherkommission Baden-Württemberg hat an der Öffentlichen Konsultation der EU mit einer Stellungnahme beteiligt.
Stellungnahme zu "Förderung von Medienkompetenz" (pdf-Datei), Anlage (pdf-Datei) vom 15.12.2006
Weitere Informationen zur Konsultation und den Bericht der EU finden Sie hier.
EU-Mediendiensterichtlinie - Liberalisierung der Fernsehwerbung erfordert zunehmende Medienkompetenz der Verbraucher
Anlässlich der Beratungen der Kulturminister der EU-Mitgliedstaaten am 24.05.2007 über die neue Mediendiensterichtlinie zur Liberalisierung der Fernsehwerbung erneuert die Verbraucherkommission Baden-Württemberg ihre Forderung, die kommerzielle Produktplatzierung stärker zu begrenzen und insbesondere werbearme Medienzonen für Kinder einzurichten. Durch die Möglichkeit der Produktplatzierung werden die Verbraucher verunsichert, denn sie können immer weniger erkennen, was neutrale Information und was Werbung ist. Sensible Formate wie Nachrichten, Dokumentationen und Kindersendungen seien zwar ausgenommen, aber der Fernsehalltag zeige, dass die Trennung zwischen Kinder- und Erwachsenensendungen fließend sei.
Stellungnahme zur EU-Mediendiensterichtlinie (Fernsehen ohne Grenzen) (pdf-Datei) vom 24.05.2007
Geänderter Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie "Audiovisuelle Mediendienste ohne Grenzen“ (pdf-Datei) vom 29.03.2007
Öffentliche Parlamentsanhörung "Konsum und Wirkung elektronischer Medien bei Kindern und Jugendlichen"
Am 8. März 2007 fand im Landtag Baden-Württemberg eine öffentliche Anhörung mit der Vorsitzenden der Verbraucherkommission Prof. Dr. Lucia Reisch zum Thema "Konsum und Wirkung elektronischer Medien bei Kindern und Jugendlichen" statt. Mehr Informationen zu dieser Veranstaltung finden Sie hier. Die dazu gehörende Drucksache des Landtages finden Sie hier.
