Verbraucherrechte

Sie sind hier: Startseite > Themen > Verbraucherrechte

Kollektiver Rechtsschutz, Unlautere Telefonwerbung, Musterwiderrufs- und Rückgabebelehrung, Verbraucheracquis der EU

Kollektiver Rechtsschutz

Mit Mitteln des kollektiven Rechtsschutzes kann einer Missachtung der Verbraucherrechte effektiv entgegengewirkt werden. Kollektiver Rechtsschutz führt in Europa zu einer Entlastung und nicht zu einer Belastung von Gerichten und Behörden, weil damit die gleich gelagerten Interessen vieler gebündelt werden können und Streitfragen in sinnvoller Weise in Musterverfahren geklärt werden können. Die Verbraucherkommission hat dazu ein Positionspapier erarbeitet.

Kollektiven Rechtsschutz stärken!
Positionspapier vom 5. Oktober 2010

 

Neufassung der Musterwiderrufs- und Rückgabebelehrung im Anhang zur BGB-Informationspflichtenverordnung

Zum 1. April 2008 hat das Bundesjustizministerium geänderte amtliche Musterwiderrufsbelehrungstexte eingeführt (Dritte Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung). Die Verbraucherkommission Baden-Württemberg begrüßt dies im Grundsatz, da das Widerrufsrecht und die Belehrung hierüber ein Herzstück des rechtlichen Verbraucherschutzes sind. Zur Verbesserung der bisherigen Belehrungstexte, die sowohl aus der Sicht von Unternehmen und Verbrauchern als auch rechtlich unzulänglich waren, hatte die Verbraucherkommission Baden-Württemberg eine Stellungnahme erarbeitet. Daraus wurden zwar einige Anregungen aufgenommen, jedoch stellt die jetzige Verordnung keine befriedigende Lösung dar. Inzwischen hat das Bundesjustizministerium einen Referentenentwurf eines Gesetzes vorgelegt, in dem unter anderem die Widerrufs- und Rückgaberechte sowie Belehrungspflichten neu geregelt werden sollen. Die Verbraucherkommission beabsichtigt, hierzu Stellung zu beziehen.

Stellungnahme zur Neufassung der Musterwiderrufs- und Rückgabebelehrung im Anhang zur BGB-Informationspflichtenverordnung (pdf-Datei)
vom 07.01.2008

Im Januar 2009 erschien ein Buch zum Thema von Prof. Dr. Tobias Brönneke: Widerrufsrecht und Belehrungspflichten - Rechtsdogmatische Analyse und rechtspolitische Vorschläge.

Im Juni 2008 verbreitete das Bundesjustizministerium den "Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberechts". Die Verbraucherkommission beteiligte sich mit einer Stellungnahme an dieser Konsultation zu den Themenbereichen Neuordnung der Vorschriften über Widerrufs- und Rückgaberechte sowie den hierauf bezogenen Belehrungspflichten und Internetkostenfallen und Cold Calling. Dort sieht die Kommission verschiedene Möglichkeiten der Verbesserung der jetzigen Verhältnisse zu Gunsten des Verbrauchers. Die Vorschriften zur Umsetzung der Verbraucherkredit- sowie der Zahlungsdiensterichtlinie bleiben in der Stellungnahme ausgeblendet.

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht (pdf-Datei)
vom 19.08.2008

 

Unlautere Telefonwerbung - Vorschlag einer Gesetzesänderung zum Unlauteren Wettbewerb (UWG)

Telefonwerbung, um die man nicht gebeten hat, ist unzulässig und wettbewerbswidrig. Dennoch werden mit diesen Anrufen immer mehr Bürger belästigt, und oft kommt es unbeabsichtigt zu Vertragsabschlüssen, die man schon bald bereut. In einer gemeinsamen Aktion haben der baden-württembergische Verbraucherminister Peter Hauk MdL, die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und die Verbraucherkommission Baden-Württemberg bereits im Mai 2007 auf das Problem der unseriösen Telefonwerbung, der so genannten Cold Calls, hingewiesen. Zur gemeinsamen Pressemitteilung kommen Sie hier.

Die Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) hat sich unter dem Vorsitz Baden-Württembergs dafür ausgesprochen, die Gültigkeit von Folgeverträgen von einer schriftlichen Bestätigung abhängig zu machen. Dies entspricht zwar nicht dem Vorschlag der Verbraucherkommission, wird als Lösungsmöglichkeit jedoch begrüßt. Auf Bundesebene liegt ein Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums vor, der weder die grundsätzliche Unwirksamkeit der Folgeverträge noch eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch den Kunden für die Wirksamkeit der Verträge vorsieht. Die Verbraucherkommission sieht darin keine ausreichende Maßnahme im Sinne des Verbraucherschutzes und hat Ministerin Zypries in einem Schreiben aufgefordert, den Gesetzentwurf entsprechend zu ändern.

Vorschlag zu einer Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (unlautere Telefonwerbung) (pdf-Datei)
vom 21.05.2007

Anlässlich ihres zweijährigen Jubiläums bekräftigte die Verbraucherkommission ihre Empfehlungen zur Bekämpfung von Unlauterer Telefonwerbung.

Unlautere Telefonwebung: Auszug aus dem Empfehlungskatalog an die Landesregierung vom 04.12.2007 (pdf-Datei)

Den kompletten Empfehlungskatalog vom 04.12.2007 finden Sie hier.

 

Verbraucheracquis der Europäischen Kommission
Mit dem Vorhaben der Vereinheitlichung des europäischen Verbraucherrechts im sog. Grünbuch Verbraucher-Acquis (Grünbuch: Überprüfung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Verbraucherschutz (KOM (2006) 744 final)) stößt die Europäische Kommission einen für den Verbraucherschutz ganz entscheidenden Prozess an. Es handelt sich absehbar um das Top-Thema des rechtlichen Verbraucherschutzes in den nächsten Jahren. Betroffen ist nicht nur der Kernbestand europäischer Verbraucherschutzgesetze; das Projekt wird vielmehr Auswirkungen auf alle Verbraucherschutzregelungen haben, seien sie europäischen oder nationalen Ursprungs.

Stellungnahme zum „Grünbuch Verbraucheracquis“ (pdf-Datei)
vom 11.05.2007

 

Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Informationen dazu finden Sie unter dem Punkt "Verbraucherinformation und Transparenz".


Servicenavigation


Zum Seitenanfang