Die Verbraucherkommission warnt aktuell vor einer Aufweichung von bewährten Verbraucherstandards im Zuge der geplanten Neuregelungen des Digital-Omnibus der EU-Kommission. Sie empfiehlt erneut die Förderung der KI-Kompetenz von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu stärken.
Das Vorhaben „Digitaler Omnibus“ der EU-Kommission verfolgt das Ziel, die europäische Digitalgesetzgebung zu vereinfachen und unternehmerfreundlicher zu gestalten, insbesondere durch Anpassungen der KI-Verordnung, Datenschutz-Grundverordnung, Data Act und weiterer Digitalgesetze. Das Paket enthält aus Sicht des Verbraucherschutzes sowohl sinnvolle Klarstellungen und Vereinfachungen als auch zahlreiche, teils gravierende Einschränkungen von Verbraucherrechten. Insbesondere der Rückbau von Einwilligungsrechten, Informations- und Kontrollmöglichkeiten sowie fehlende Maßnahmen zur Stärkung der digitalen Kompetenz der Verbraucher werden kritisch bewertet. Das Ziel der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit darf nicht auf Kosten eines adäquaten Verbraucherschutzniveaus umgesetzt werden.
Einzelheiten dazu in der Stellungnahme: Vorhabenpaket „Digitaler Omnibus“ der EU-Kommission aus Sicht des Verbraucherrechts