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Aktuell
Klimaneutrales Baden-Württemberg: VK veröffentlicht Vorschläge aus Verbrauchersicht
Die Klimaziele der EU und der Bundesregierung werden Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie der Wirtschaft (finanzielle) Belastungen abverlangen. Um Baden-Württemberg langfristig klimaneutral werden zu lassen, bedarf es engagierter Maßnahmen. Die Verbraucherkommission macht Vorschläge zur freiwilligen Kompensation von noch nicht vermeidbaren Emissionen von Treibhausgasen.
Klimaneutrales Baden-Württemberg
Freiwillige Kompensation durch Verbraucherinnen und Verbraucher fördern
Stellungnahme vom 11.1.2022
Verödung der Innenstädte - VK veröffentlicht Stellungnahme zu aktuellem Phänomen
Es gibt bislang keine konkreten Pläne und Programme zur Wiederbelebung der verödeten Innenstädte. Zumeist geht es lediglich um die Stärkung des Einzelhandels. Ebenso wenig ist klar, welche (gesetzgeberischen) Maßnahmen nötig wären und wieviel es kosten würde, Innenstädte von Einkaufsmeilen zu Erlebnisorten mit Gastronomie, Kultur, Handwerk, Einzelhandel und Wohnen zu entwickeln. Die in städtebaulichen Programmen dafür vorgesehenen Mittel reichen jedenfalls nicht aus.
Die Verbraucherkommission fordert die Landesregierung daher auf, zügig mit der Umsetzung der Absichtserklärungen im Koalitionsvertrag zu beginnen und die von ihr dafür aufzubringenden finanziellen Mittel bereitzustellen.
Die Verödung der Innenstädte
Stellungnahme Nr. 62 vom 17.12.2021
Online-Glücksspiel – weiterer Handlungsbedarf trotz neuen Glücksspielstaatsvertrags:
VK veröffentlicht Empfehlungen
Bereits im November 2019 verabschiedete die Verbraucherkommission eine Stellungnahme zum Online-Glücksspiel. Einige Forderungen wurden in den neuen Glücksspielstaatsvertrag aufgenommen. Die VK sieht jedoch weiteren Handlungsbedarf auf Landes- aber auch auf Bundesebene
Stellungnahme "Online-Glücksspiel – weiterer Handlungsbedarf trotz neuen Glücksspielstaatsvertrags" vom 15.12.2021
Kurzfassung
Hintergrundpapier
VK veröffentlicht Stellungnahme zu Pay-as-you-live-Tarifen im Gesundheitswesen
Als Pay-as-you-live-Tarife (PAYL) – auch Telematik-Tarife – gelten alle von Versicherungsunternehmen angebotenen Tarife und Programme, bei denen das Verhalten der Versicherungsnehmer in digitaler Form regelmäßig erfasst wird, mit dem Ziel, Anreize zu gesundheitsbewusstem Verhalten (Bewegung, Ernährung, Vorsorge, Vermeidung von Risikofaktoren) oder auch zu verantwortungsvollem, sichereren Autofahren zu setzen.
Dabei werden mit technischen Mitteln wiederkehrend Daten erhoben, die im Rahmen
des laufenden Versicherungstarifs Berücksichtigung finden oder auf deren Grundlage
anderweitig wirtschaftliche Vorteile gewährt werden. Die Empfehlungen
der VK beziehen sich ausschließlich auf die gesundheitlichen Angebote. In der Gesetzlichen Krankenversicherung werden Bonusprogramme aufgelegt, bei
dem die Versicherten ihre Bewegungsaktivitäten über Fitness-Tracker oder Apps erfassen und entsprechende Boni erhalten.
„Handlungsempfehlungen zu Pay-as-you-live-Tarifen im Gesundheitswesen”
Kurzfassung der Stellungnahme mit 8 Thesen
Hintergrundpapier vom 9.12.2021
Faire Verbraucherverträge: Teilerfolg für die Verbraucherkommission Baden-Württemberg
Die Verbraucherkommission hatte die Aufnahme eines Kündigungsbuttons angeregt, mit dem es einfacher werden soll, Verträge online zu kündigen. Dies hat der Bundestag aufgenommen und in der Fassung der Empfehlung des Rechtsausschusses angenommen (Drucksache 19/30840 Bundestag).
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes für faire Verbraucherverträge sowie begleitender Anträge vom 28.4.2021
Koalitionsverhandlungen - Sieben Empfehlungen der VK für eine gute Verbraucherpolitik
In ihrer Sitzung am 26.3.2021 beriet die VK BW über wichtige Empfehlungen zur Stärkung der Verbraucherpolitik im Land, die in die Koalitionsverhandlungen mit einfließen könnten. Diese wurden am 7.4.2021 veröffentlicht:
Sieben Empfehlungen an die neue Landesregierung zur Verbraucherpolitik
Die VK beschäftigte sich außerdem u. a. mit Pay-as-you-live-Tarifen, Gesetzen zu Fairen Verbraucherverträgen oder Online-Glücksspiel.
VK veröffentlicht Stellungnahme zur Elektronischen Patientenakte
Die Verbraucherkommission ist mit großer Mehrheit der Ansicht, dass die elektronische Patientenakte große Chancen zur Verbesserung der Versorgung von Patientinnen und Patienten und für ein effizienteres, digitalisiertes Gesundheitssystem bietet. In der zum 1.1.2021 vorgesehenen Ausgestaltung wird die Akte den Erwartungen nicht gerecht. Trotz 15 Jahren Entwicklungsarbeit weist sie zahlreiche Mängel auf, so dass derzeit die Nachteile und Risiken der Nutzung die Vorteile für Patientinnen und Patienten überwiegen. Die Verbraucherkommission fordert daher, die von ihrer Grundintention her sehr sinnvolle elektronische Patientenakte für den Moment zu verschieben und unverzüglich mit Nachdruck die nötigen Nachbesserungen vorzunehmen, die dazu führen, dass sowohl die Persönlichkeitsrechte der Patienten gewahrt, als auch ein in sich stimmiges und effizientes System gewährleistet werden können.
Stellungnahme „Elektronische Patientenakte – Nachteile und Risiken überwiegen derzeit die Vorteile für Patientinnen und Patienten”
vom 15.12.2020
Erfolgreiche Beratungen der Verbraucherkommission - neue Stellungnahme, neue Themen
Ob beim telefonisch untergeschobenen Vertrag oder im Fitnessstudio: Faire Verträge für Verbraucher sind der Verbraucherkommission (VK) ein Anliegen. In der Sitzung vom 13. November 2020 verabschiedete die VK daher eine Stellungnahme, die sich unter anderem an die Bundesregierung anlässlich des Gesetzesentwurfs zu fairen Verbraucherverträgen richtete:
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes für faire Verbraucherverträge
Ansonsten beriet die VK bei ihrer ersten virtuellen Konferenz über Pay-as-you-live-Tarife im Gesundheitswesen, Online-Glücksspiel, Verbraucherpolitik und Kommunikation in Zeiten von Corona, die E-Patientenakte, die anstehende Umsetzung von EU-Richtlinien, die Verbraucherrechte berühren sowie das Vorkommen von Schimmelpilzgiften in Tomatenprodukten.
Verbraucherbildung an Schulen in Baden-Württemberg -
Verbraucherkommission veröffentlicht Empfehlungspapier
Verbraucherbildung ist als Leitperspektive seit 2016 im baden-württembergischen Bildungsplan verankert. Die Verbraucherkommission begrüßte die Einführung der Leitperspektive „Verbraucherbildung“ nicht ohne Bedenken hinsichtlich der unterrichtlichen Umsetzung zu äußern und die Notwendigkeit eines „Ankerfaches“ für die Sekundarstufe I aufzuzeigen.
Dieses Update unterstreicht und präzisiert die Vorschläge, denn trotz der flankierenden Maßnahmen des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz sind Defizite erkennbar.
Verbraucherbildung an Schulen 2020 - ein Update
Stellungnahme der Verbraucherkommission vom 12.11.2020
Termine
Meldungen
4.4.2022
Reparieren fördern - Kundenrechte stärken
Stellungnahme zum Recht auf Reparatur
11.1.2022
Klimaneutrales Baden-Württemberg
Neue Stellungnahme zur Förderung der freiwilligen Kompensation von Treibhausgasen
17.12.2021
Verödung der Innenstädte
Neue Stellungnahme zum Phänomen der Verödung von Zentren
15.12.2021
Online-Glücksspiel – weiterer Handlungsbedarf trotz neuen Glücksspielstaatsvertrags
Neue Stellungnahme
28.04.2021
Erfolg für VK: Kündigungsbutton
Stellungnahme zu fairen Verbraucherverträgen