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Aktuell
Verbraucherkommission tagt: Themen u. a. alternative Streitbeilegung, Mängelmelder und Internetbewertungen
Bei der Herbstsitzung 2023 der Verbraucherkommission wurden Empfehlungen zur alternativen Streitbeilegung und Mängelmeldern verabschiedet. Außerdem beschäftigte sich das Gremium unter anderem mit fragwürdigen Rezensionen von Käufen und Labels.
Stellungnahme Viele Mängelmelder der Kommunen verstoßen gegen die Datenschutzgrundverordnung vom 17.11.2023
Kostenfalle Dispokredit entschärfen
Die Verbraucherkommission Baden-Württemberg nimmt erneut Stellung zum Thema Dispozinsen.
Stellungnahme Kostenfalle Dispokredit entschärfen vom 7.8.2023
SLAPP – Angriffe auf Journalisten, Aktivisten und Verbraucherschützer: Neue Stellungnahme der VK
Die Verbraucherkommission Baden-Württemberg nimmt Stellung zu sogenannten SLAPP-Verfahren.
Mit übertriebenen Gerichtsverfahren versuchen Lobbygruppen, Unternehmen, staatliche Organisationen oder einflussreiche Einzelpersonen vermehrt Journalisten, Aktivisten und Verbraucherschützer einzuschüchtern und mundtot zu machen. Nach einem Richtlinienvorschlag der EU-Kommission sollen solche so genannte SLAPP-Verfahren künftig erschwert werden. Da der Vorschlag nur Mindestanforderungen an einzelstaatliche Regelungen enthält, fordert die Verbraucherkommission die Landesregierung auf, sich über eine Bundesratsinitiative für ein Gesetz für einen möglichst weitgehenden Schutz vor solchen Angriffen einzusetzen. SLAPP steht für strategic lawsuits against public participation. Handlungsbedarf leitet die EU-Kommission daraus ab, dass solche Gerichtsverfahren „eine besonders schädliche Form der Belästigung und Einschüchterung von Personen [...], die sich für den Schutz der öffentlichen Interessen einsetzen“ seien. In der Regel handele es sich dabei „um grundlos übertriebene Gerichtsverfahren“.
Stellungnahme zu SLAPP vom 9.5.2023
Grundsätze ordnungsgemäßer ESG-Kennzeichnung - Neue Stellungnahme zu "grünen" Geldanlagen
Was unter sozial-ökologischen Geldanlagen (ESG) zu verstehen ist, kann heute jeder Anbieter weitgehend selbst definieren und kennzeichnen. Fehlt es derzeit ohnehin schon an einer klaren, einfachen, verständlichen und vergleichbaren Produktkennzeichnung für Finanzdienstleistungen, so kommt für Verbraucherinnen und Verbraucher zusätzlich noch die Hürde hinzu, dass auch bezogen auf ethische Kriterien die nötige Transparenz und Vergleichbarkeit der Produkte mangels einer einheitlichen Kennzeichnung und eines verbindlichen Kriterienkatalogs fehlt.
Die Verbraucherkommission fordert daher mehr Transparenz. Warum steht nicht endlich 'drauf, was 'drin ist? Sozial-ökologische Transformation klappt nur, wenn man die Bürgerinnen und Bürger bei der Finanzierung gewinnt! Hilfreich wären dazu Mindeststandard für ESG-Finanzprodukte. Die Verbraucherkommission fordert die Landesregierung daher auf, sich über eine Bundesratsinitiative und eine Initiative in der EU, so rasch als möglich für eine transparente, klare, einfache, verständliche und vergleichbare Kennzeichnung zu „E“ (environmental), „S“ (social) und „G“ (good governance) einzusetzen.
Stellungnahme zur Kennzeichnung von ESG-Geldanlagen vom 13.2.2023
Immobilienverrentung - Rentner werden übervorteilt
Die Verrentung von Immobilien gewinnt besonders angesichts steigender Preise und magerer Renten immer größere Bedeutung. Die Verbraucherkommission fordert in ihrer aktuellen Stellungnahme die Landesregierung daher auf, über eine Bundesratsinitiative in dem bislang weitgehend ungeregelten Markt für faire Bedingungen und Transparenz zu sorgen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg fordert, die Beratung unter Aufsicht der BaFin zu reglementieren, vor- und nachvertragliche Informationspflichten festzuschreiben und Widerspruchsrechte einzuräumen und zu regeln. Nicht nur für den besonders umstrittenen Teilverkauf. Die Verbraucherkommission empfiehlt, sich dabei an bestehenden Regelungen für andere Finanzprodukte zu orientieren, insbesondere die Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) und des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) sinngemäß anzuwenden und keine vereinfachte Regulierung, sogenannte Sandboxes, zuzulassen.
Stellungnahme zur Immobilienverrentung vom 13.12.2022
2022: Aktualisierte Konzeption des Vorsorgekontos Baden-Württemberg
Im Jahr 2022 wurde die vorhandene Konzeption zum Vorsorgekonto Baden-Württemberg aufgrund neuer Gegebenheiten aktualisiert. Dabei wurde die Konzeption der intra-institutionellen Arbeitsgruppe inhaltlich nicht verändert.
Die Verbraucherkommission Baden-Württemberg hat in der vorliegenden Aktualisierung lediglich den neuen Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung, aktuelle Rentenwerte und Daten sowie geplante Gesetzesvorhaben berücksichtigt.
Vorsorgekonto Baden-Württemberg - Aktualisierung 2022
Themen der 34. Sitzung der Verbraucherkommission
Die Verbraucherkommission beriet über die Transparenz bei Versprechen der Nachhaltigkeit bei sogenannten ESG-Geldanlagen. Weitere Themen der Sitzung waren die Immobilienverrentung für Eigentümer, Green Washing von Produkten und Dienstleistungen oder Dark Patterns.
Verbraucherkommission tagt erstmals im Sommer und bemängelt Versicherungsverkauf bei Produkterwerb
Wer hat es nicht schon erlebt: Beim Erwerb eines Produkts werden zusätzlich vom Verkaufenden Versicherungen angeboten. Die Sonderstellung dieser Versicherungsvermittler beim sogenannten produktakzessorischen Versicherungsverkauf führt zu Verbrauchertäuschung, Missbrauch und Fehlkäufen.
Warum ist das so? Wer im Autohaus, im Elektronikmarkt oder im Reisebüro Autoversicherungen, Garantieverlängerungen für Handys und Laptops oder Reiseversicherungen verkauft, braucht anders als andere Versicherungsvermittler keine Erlaubnis und muss auch keine Sachkunde nachweisen. Das lädt zu Missbrauch, Verbrauchertäuschung und Fehlkäufen ein. So berichtet das Verbrauchermagazin Marktcheck des SWR von Fällen, bei denen AGB erst nach Vertragsabschluss ausgehändigt und mit Falschaussagen verkauft wurden, von Zusatzgarantien, die nicht greifen und als Versicherung verkauft werden oder sogar von untergejubelten Zusatzgarantien.
Gegen diese Praxis wendet sich die Verbraucherkommission in ihrer neuen Stellungnahme:
Produktakzessorischer Versicherungsverkauf
Stellungnahme vom 12.7.2022
Weitere Themen, die unter anderem in der Sitzung am 12.7.2022 beraten wurden: Mindeststandards bei der Bezahlung im Internet, Verödung der Innenstädte, Medienkompetenz bei Schülern oder Dark Patterns.
Fake-Testseiten täuschen Verbraucher – VK fordert Verbot
Die Verbraucherkommission beobachtet mit Sorge die immer größer werdende Zahl an Fake-Testseiten. Die meisten dieser Internetseiten mit dem Bestandteil „test“ im Namen sind Verbrauchertäuschung. Denn sie führen keine Tests durch. Sie wollen fast alle nur eines: Geld verdienen durch die Weiterleitung gutgläubiger Verbraucher an Online-Shops.
Die Verbraucherkommission Baden-Württemberg fordert die Landesregierung daher auf, der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. zusätzliche Mittel für exemplarische Verbotsverfahren zur Verfügung zu stellen.
Verbot von Fake-Testseiten
Stellungnahme vom 18.5.2022
Termine
9. November 2023
36. Sitzung der Verbraucherkommission
Meldungen
17.11.2023
Neue Stellungnahme zu Mängelmeldern
bei Kommunen und Städten
13.12.2022
Immobilienverrentung - Rentner werden übervorteilt
Klare Regeln und mehr Transparenz gefordert
12.7.2022
Problem Zusatz-Versicherungen zu Produkten
Neue Stellungnahme zum Produktakzessorischen Versicherungsverkauf